Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Die AGB gelten für die Geschäftsbeziehungen und Aufträge zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber, soweit nicht anders vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben. Die Auftragsbedingungen werden vom Auftraggeber mit der Auftragserteilung akzeptiert und sind während der gesamten Dauer der Geschäftsbeziehung gültig. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Auftragnehmer lediglich dann verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.

 

Auftragserteilung

Aufträge müssen schriftlich erteilt werden. Der Ausgangstext wird dem Auftragnehmer auf persönlichem, elektronischem oder postalischem Wege zugestellt. Haftung für Verzögerungen, die durch die unrichtige oder unvollständige Übergabe des Ausgangstextes entstehen, wird nicht übernommen. Spätestens bei der Auftragserteilung muss der Auftragsnehmer vom Auftraggeber über Besonderheiten der Ausführung der Übersetzung informiert werden. Ebenso ist der Verwendungszweck der Übersetzung anzugeben.

 

Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

Der Auftragnehmer kann beim Auftragnehmer nachfragen, um Inhalte oder Bedeutungen im Ausgangstext  zu klären, muss dies jedoch nicht.
Die Angleichung von Ausdrücken und Formulierungen an die beim Auftraggeber eingeführte Firmenterminologie erfolgt nur, wenn entsprechende Unterlagen (wie Glossare, Abbildungen, Abkürzungen oder ähnliches) dem Auftragnehmer unaufgefordert zur Verfügung gestellt werden. Fehler, die andernfalls entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

Ausführung

Zur Aufsführung des Auftrags kann sich der Auftragnehmer an Dritte zu wenden, wobei er lediglich für eine sorgfältige Auswahl verantwortlich ist.

Die Aufgabe des Auftragnehmers besteht in der sinngemäßen richtige Wiedergabe eines gegebenen Wortlautes in einer anderen Sprache. Von einer Übersetzung kann erwartet werden, dass sie die gleichen Qualitätsansprüche wie der Ausgangstext erfüllt, jedoch muss sie dessen Qualität nicht übertreffen. Für alle Mängel des Ausgangstextes haftet der Auftraggeber.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Mängel in der Übersetzung, die aufgrund eines schlecht lesbaren, fehlerhaften oder unvollständigen Ausgangtextes oder fehlerhafter oder falscher Terminologie des Auftraggebers zurückzuführen sind. Wurden dem Auftragnehmer keine Unterlagen oder besondere Anweisungen durch den Auftraggeber übergeben, werden Fachausdrücke in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare Version übersetzt.

 

Lieferfristen

 

Lieferfristen sind bindend und werden bei Auftragserteilung vereinbart. Der Auftraggeber ist nur zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Lieferfrist vom Auftragnehmer unangemessen lang überschritten worden ist und er eine Nachfrist in elektronischer oder schriftlicher Form gesetzt hat. Der Auftragnehmer haftet nicht, solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat (z. B. Postweg, Serverproblem etc.). Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer Gewalt, hat der Auftragnehmer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Bei Änderung des Auftragsgegenstandes sind Honorar sowie Lieferfristen neu zu verhandeln. Der Auftraggeber hat nicht das Recht, aus seiner Meinung nach nicht eingehaltenen Terminzusagen Minderungsansprüche abzuleiten.

 

Vergütung und Grundlage der Berechnung

 

Rechnungen sind sofort nach Erhalt, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Es ist jeweils der Endbetrag, welcher in der Rechnung ausgewiesen ist ohne Abzug per Banküberweisung oder in Bar zu an den Auftragnehmer zu bezahlen. In besonderen Fällen, z.B. Erstbestellungen durch unbekannte Auftraggeber, sind andere Zahlungsbedingungen möglich, wie etwa Vorauskasse. Die Preise verstehen sich in Euro, sofern keine andere Währung vereinbart ist. Neben dem vereinbarten Honorar hat der Auftragnehmer Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen Aufwendungen. Zum Honorar können noch eventuelle Nebenkosten wie z. B. Postgebühren, Fotokopien, Beglaubigungen etc. anfallen. Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so fällt eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung an. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- und - entschädigungsgesetz - JVEG) aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.

 

Geheimnisschutz

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, vom Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Auftrag überlassene Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Ein absoluter Schutz vertraulichen Daten kann bei elektronischer Übermittlung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer nicht gewährleist werden, da nicht auszuschließen ist, dass unbefugte Dritte auf elektronischem Wege auf die übermittelten Dateien zugreifen.

 

Haftung
Der Auftragnehmer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz in angemessener Höhe. Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. Eine Haftung des Auftragnehmers für Beschädigung bzw. Verlust der vom Auftraggeber übergebenen elektronischen Materialien ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat für eine ausreichende Sicherung seiner Daten zu sorgen.
Gibt der Auftraggeber bei Auftragserteilung den Verwendungszweck nicht an, haftet der Auftragnehmer nicht für mögliche Schäden, die entstehen, weil sich der Zieltext für den Verwendungszweck nicht eignet,  zu einer Rufschädigung oder ähnlichem führt. Gibt der Auftraggeber nicht an, dass die Übersetzung zum Druck vorgesehen ist, und druckt ohne die Freigabe des Auftragnehmers ohne ihm vor Drucklegung einen Korrekturabzug zukommen zu lassen, geht jeglicher Mangel zu Lasten des Auftraggebers.

 

 

Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

Der Auftraggeber hat erst nach vollständiger Bezahlung das Recht zur Nutzung der Übersetzung.

 

 

 

Höhere Gewalt, Störung, Viren, Netzwerk- und Serverfehler

Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch Störung des Betriebs, insbesondere durch Viren, oder höhere Gewalt, z.B. Netzwerk- und Serverfehler, Naturereignisse, Verkehrsstörungen und sonstige nicht zu vertretende Hindernisse entstanden sind. Bei Zusendung von Dateien per E-Mail oder jegliche andere Fernübertragung fällt es in die Zuständigkeit des Auftraggebers die übertragenen Dateien zu überprüfen. Somit werden diesbezügliche Schadensersatzansprüche nicht anerkannt.

 

Anzuwendendes Recht

Das Vertragsverhältnis und weitere Geschäftsverbindungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der zuständige Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien ist Augsburg.

 

 

Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen - egal, aus welchem Grunde - ganz oder teilweise, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Es gilt dann eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am nächste kommende gültige Bestimmung als vereinbart.